Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Zentrum digitale Arbeit (ZdA) ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Webseiten und Unterwebseiten (im Folgenden "diese Webseiten") der Domains:

zda.xen2.de

www.zentrum-digitale-arbeit.eu

 

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1.

Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Einzelne Videos haben keine synchronen Untertitel und/oder keine Volltext-Alternative.
Einzelne Tabellen sind für Layoutfunktionen verwendet.
Inhalte sind hinsichtlich Ansicht und Bedienung auf eine einzige Ausrichtung (Hoch- oder Querformat) beschränkt.
Einige PDF-Dateien sind noch nicht PDF/UA-konform. Unsere bereitgestellten PDF werden nach und nach optimiert veröffentlicht.

 

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von zda.xen2.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne per E-Mail bei uns melden:

zentrum-digitale-arbeit@arbeitundleben.eu   

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
ARBEIT UND LEBEN Sachsen e.V.
Außenstelle Eilenburg
Maxim-Gorki-Platz 1
04838 Eilenburg
Tel.: +49 3423/ 6765300

 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinnende oder Verliererende zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de